Mietbedingungen
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Nachfolgende Mietbedingungen werden bei Auftragserteilung Vertragsbestandteil.
Mietbeginn: Tag der Auslieferung vom Lager, Abhol- oder Versanddatum. Mietende: Tag der Übernahme durch den Vermieter bzw. Ankunftsdatum beim Vermieter. Die Freimeldung der Leihware bei Nutzungsende oder -unterbrechung hat auf schriftlichem Weg zu erfolgen. Das Verleihmaterial ist für normale Betriebsbedingungen eingerichtet. Der Mieter verpflichtet sich, die Miete vertragsgerecht zu zahlen, das Material ordnungsgemäß zu behandeln und nach Ablauf der Miete wieder abzuliefern. Der Mieter hat die Leihware im einwandfreien, betriebsfähigen und gereinigten Zustand zurückzuliefern. Für verloren gegangenes oder beschädigtes Material sowie entstandenen Schaden durch unsachgemäße Bedienung und Wartung haftet der Mieter. Der Mieter haftet für sämtlichen Schaden, ohne jegliche Ausnahme, der während der Leihperiode dem Leihmaterial zugefügt wird, unabhängig von wem, auch wenn die Beschädigung durch Dritte verursacht wurde. Das Leihmaterial wird ohne Bedienung und Wartung verliehen, so daß etwaige Reparaturen, sofern sie nicht zur Behebung normaler Abnutzung dienen, während der Leihperiode dem Mieter zur Last fallen, auch die Reparaturen, die nach Rückkehr des Leihmaterials wegen anderer Ursachen als normaler Abnutzung zu erfolgen haben. Es dürfen nur Reparaturen durch den Verleiher erfolgen. Mieten werden monatlich bzw. bei Mietende in Rechnung gestellt und sind sofort bei Rechungserhalt ohne jeglichen Abzug, netto fällig. Nicht retourniertes Zubehör wird verrechnet. Notwendige Reinigungen (Beton, Teer, Ölverunreinigungen, usw.) werden in Rechnung gestellt. Normale Verschleißkosten sind im Mietpreis inbegriffen, wenn nicht anders vereinbart! Bei unsachgemäßer Handhabung der Geräte und des Zubehörs und bei Beschädigungen sowie Nichtbeachtung der Vorschriften für den elektronischen Anschluß werden anfallende Reparaturkosten zur Gänze verrechnet. Weitere Links: |
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